Regelaltersrente
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67: Jahrgang 1960 erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt 67. Nötig sind mindestens fünf Versicherungsjahre – auch Kindererziehungszeiten und freiwillige Beiträge zählen. Wer die Rente erst nach der Regelaltersgrenze beginnt, erhält pro Monat 0,5 % mehr.
