Krankenversicherung
Pflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland – gesetzlich (§ 5 SGB V) oder privat (§ 193 Abs. 3 VVG). Arbeitnehmer sind in der Regel gesetzlich versichert. Erst wenn das regelmäßige Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – 2026 sind das 77.400 € (6.450 € im Monat) –, ist die private Krankenversicherung möglich. Ehepartner und Kinder ohne oder mit geringem eigenem Einkommen sind in der gesetzlichen Kasse oft beitragsfrei familienversichert.
