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Leitfaden · Stand 2026

Versicherungen in Deutschland: Pflicht, sinnvoll, verzichtbar

Gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland nur wenige Versicherungen – allen voran die Krankenversicherung. Andere sind freiwillig, schützen aber vor Schäden, die ein Leben lang nachwirken können. Dieser Leitfaden ordnet beides ein, nennt Rechtsgrundlagen und Fristen und zeigt Neuankömmlingen, was in den ersten Wochen wichtig ist.

Diese Versicherungen sind Pflicht

Pflicht heißt: Das Gesetz schreibt die Absicherung vor. Fehlt sie, drohen je nach Fall Nachzahlungen, Zuschläge oder sogar Strafen. Welche Pflichten für Sie gelten, hängt von Wohnsitz, Beschäftigung, Fahrzeug und Beruf ab.

01

Kranken­versicherung

Pflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland – gesetzlich (§ 5 SGB V) oder privat (§ 193 Abs. 3 VVG). Arbeitnehmer sind in der Regel gesetzlich versichert. Erst wenn das regelmäßige Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – 2026 sind das 77.400 € (6.450 € im Monat) –, ist die private Krankenversicherung möglich. Ehepartner und Kinder ohne oder mit geringem eigenem Einkommen sind in der gesetzlichen Kasse oft beitragsfrei familienversichert.

02

Pflege­versicherung

Sie folgt der Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte brauchen eine private Pflegepflichtversicherung (SGB XI). Bei Pflegebedürftigkeit zahlt sie je nach Pflegegrad – aber nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.

03

Kfz-Haftpflicht

Wer als Halter ein Auto, Motorrad oder einen Anhänger auf öffentlichen Straßen nutzt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz). Ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gibt es keine Zulassung; E-Scooter brauchen stattdessen eine Versicherungsplakette, Mopeds ein Versicherungskennzeichen. Gesetzliche Mindestdeckung: 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,3 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden. Teil- und Vollkasko für das eigene Fahrzeug sind freiwillig.

04

Sozial­versicherung im Job

Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch renten-, arbeitslosen- und unfallversichert; der Arbeitgeber meldet Sie an und führt die Beiträge ab. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten – nicht in der Freizeit. Selbstständige sind meist nicht rentenversicherungspflichtig und müssen selbst vorsorgen; für einige Berufsgruppen gelten Ausnahmen.

05

Weitere Pflichten

Mehrere Bundesländer schreiben Hundehaltern eine Haftpflichtversicherung vor – teils für alle Hunde, teils nur für bestimmte. Auch wer eine Drohne fliegen lässt, braucht eine Haftpflichtversicherung. Für manche Berufe ist eine Berufshaftpflicht Pflicht, etwa für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Versicherungsvermittler.

Freiwillig, aber für fast alle wichtig

Diese Versicherungen schreibt kein Gesetz vor. Sie schützen aber vor Risiken, die Ihre finanzielle Existenz gefährden können. Welche davon Sie brauchen, hängt von Familie, Wohnsituation, Einkommen und Vermögen ab.

01

Privat­haftpflicht

Wer einem anderen schon aus leichter Fahrlässigkeit einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe – notfalls mit Vermögen und künftigem Einkommen (§ 823 BGB). Die Privathaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Verbraucherschützer halten sie für unverzichtbar und raten zu einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. €; Mieter sollten außerdem auf Schäden an der Mietwohnung achten.

02

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung allenfalls eine Erwerbsminderungsrente – in der Regel erst nach fünf Versicherungsjahren. Sie liegt meist deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Maßgeblich ist dabei nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern wie viele Stunden täglich Sie noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen. Beitrag und Annahme hängen vor allem von Beruf, Eintrittsalter und Gesundheit ab.

03

Hausrat­versicherung

Ersetzt Möbel, Kleidung, Elektronik und andere bewegliche Dinge in der Wohnung nach Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel – in der Regel zum Neuwert. Sinnvoll, wenn Sie Ihre Einrichtung nach einem Totalschaden nicht aus eigener Tasche ersetzen könnten.

04

Wohn­gebäude­versicherung

Für Eigentümer von Häusern; bei Eigentumswohnungen schließt sie meist die Eigentümergemeinschaft ab. Sie zahlt nach Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, und Banken verlangen sie in der Regel für eine Finanzierung. Schutz gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen ist oft ein eigener Baustein – prüfen Sie ihn gezielt.

05

Risikolebens­versicherung

Zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Wichtig für Familien und Paare, die von einem Einkommen abhängen, und zur Absicherung eines Immobilienkredits.

06

Auslands­reise­kranken­versicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur eingeschränkt: in der EU und einigen weiteren Ländern nur im Rahmen der dortigen gesetzlichen Versorgung, in vielen anderen Ländern gar nicht – und einen Rücktransport nach Deutschland nie. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke. Wer ins Herkunftsland reist, sollte prüfen, ob der Tarif dort gilt: Manche Tarife schließen Länder aus, deren Staatsangehörigkeit man besitzt.

Oft verzichtbar

Faustregel: Versichern Sie vor allem Risiken, die Sie finanziell überfordern würden. Kleine Schäden, die Sie aus Ersparnissen bezahlen können, müssen Sie nicht versichern – über die Jahre zahlen Sie dafür oft mehr Beitrag, als Sie an Leistung zurückbekommen.

  • Handy-, Laptop-, Fahrrad- und Brillenversicherungen für überschaubare Werte
  • Reisegepäckversicherung – viele Ausschlüsse; die Hausratversicherung leistet teils auch unterwegs
  • Glasversicherung für kleine Glasschäden
  • Sterbegeldversicherung – eigene Rücklagen sind oft flexibler
  • Doppelte Verträge, etwa wenn Sie über Partner oder Familie bereits mitversichert sind

Neu in Deutschland: Checkliste für die ersten Wochen

Nicht jeder Punkt betrifft jeden – streichen Sie, was für Sie nicht gilt. Die Reihenfolge folgt der Dringlichkeit.

  1. Krankenversicherung nachweisen: Für Visum und Aufenthaltstitel verlangen die Behörden ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Eine Reise- oder Incoming-Krankenversicherung überbrückt oft nur die Zeit bis zum Arbeitsbeginn – klären Sie die Anforderungen früh mit Botschaft oder Ausländerbehörde.
  2. Krankenkasse wählen: Als Arbeitnehmer suchen Sie sich eine gesetzliche Krankenkasse selbst aus und teilen sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn mit – sonst meldet er Sie selbst bei einer Kasse an. Die Kassen unterscheiden sich vor allem beim Zusatzbeitrag und bei Zusatzleistungen.
  3. Privathaftpflicht abschließen: Ein Schaden als Fußgänger, Radfahrer oder in der Mietwohnung kann sehr teuer werden. Der Schutz beginnt erst mit dem Vertrag.
  4. Hausratversicherung abwägen: Wer möbliert wohnt oder wenig besitzt, kann damit warten; wer eine Wohnung neu einrichtet, sollte sie prüfen.
  5. Auto anmelden: Für die Zulassung brauchen Sie eine eVB-Nummer vom Kfz-Versicherer. Bitten Sie Ihren bisherigen Versicherer um eine Bescheinigung über Ihre schadenfreien Jahre – manche deutsche Versicherer rechnen sie an.
  6. Verträge aus dem Herkunftsland prüfen: Klären Sie, ob sie in Deutschland gelten, ob Sie sie noch brauchen und wie Sie sie beenden können. Doppelter Schutz kostet doppelt.
  7. Unterlagen ordnen: Bewahren Sie Versicherungsscheine, Bedingungen und Beitragsnachweise zusammen auf. Das erleichtert Kündigungen, Schadenmeldungen und die Steuererklärung.

Verträge verstehen: fünf Regeln

Die wichtigsten Regeln stehen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG); maßgeblich sind außerdem Ihre Vertragsbedingungen.

  • Widerruf: Nach Abschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen, bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von 30 Tagen (§§ 8, 152, 176 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen, Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.
  • Kündigung: Die meisten Verträge verlängern sich jedes Jahr und sind meist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Sie zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres kündigen (§ 11 VVG).
  • Kfz-Versicherung: Hier beträgt die Frist meist einen Monat. Bei Verträgen nach Kalenderjahr muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
  • Sonderkündigung: Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz verbessert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG), in der privaten Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten. Nach einem Schadenfall können bei Sach- und Haftpflichtversicherungen meist beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen, nachdem der Schaden bezahlt oder abgelehnt wurde.
  • Anzeigepflicht: Beantworten Sie alle Fragen im Antrag, besonders Gesundheitsfragen, vollständig und wahrheitsgemäß. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherer je nach Verschulden zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung berechtigen (§ 19 VVG) – und der Schutz fehlt genau dann, wenn Sie ihn brauchen.

Hilfe bei Streit mit dem Versicherer

Zahlt der Versicherer nicht oder fühlen Sie sich falsch behandelt, lassen Sie sich die Entscheidung zuerst schriftlich begründen und sprechen Sie mit dem Versicherer oder Ihrem Makler. Danach helfen unabhängige Stellen:

  • Versicherungsombudsmann: kostenlose Schlichtung für Verbraucher bei den meisten Versicherungsarten
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung: kostenlose Schlichtung bei Streit mit privaten Kranken- und Pflegeversicherern
  • BaFin: Die Finanzaufsicht nimmt Beschwerden über Versicherer entgegen, entscheidet aber nicht verbindlich über Ihren Anspruch.
  • Verbraucherzentralen: unabhängige Beratung, teils gegen Gebühr
  • Gesetzliche Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung: Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; danach entscheidet das Sozialgericht – für Versicherte ohne Gerichtskosten.

Sprache und Verständnis

Fragen Sie nach, wenn Sie Begriffe oder Folgen nicht verstehen. Unser Versicherungswörterbuch erklärt die wichtigsten deutschen Fachbegriffe auf Deutsch, Englisch und Persisch. Übersetzte Inhalte helfen bei der Orientierung; für den Vertrag sind die ausgehändigten Dokumente und die vereinbarte Vertragssprache maßgeblich.

Diese Inhalte geben eine allgemeine Orientierung. Genannte Situationen und Leistungen sind Beispiele; entscheidend sind immer der konkrete Bedarf, die Versicherungsbedingungen und die individuelle Beratung. Es besteht keine Aussage zu Preis, Annahme oder Deckung.

Häufige Fragen

Welche Versicherungen sind in Deutschland Pflicht?

Für alle mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherung und damit die Pflegeversicherung. Wer ein Fahrzeug hält, braucht eine Kfz-Haftpflicht. Arbeitnehmer sind außerdem automatisch renten-, arbeitslosen- und unfallversichert. Für Hundehalter in einigen Bundesländern, für Drohnen und für bestimmte Berufe gelten weitere Pflichten.

Ist die Privathaftpflicht Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig. Weil Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen, unbegrenzt haften, gilt sie aber als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Wer darf zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen?

Arbeitnehmer erst, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2026: 77.400 €). Wer seine erste Stelle in Deutschland antritt und schon darüber verdient, kann innerhalb von drei Monaten freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Selbstständige und Beamte können sich grundsätzlich privat versichern; ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern können, hängt unter anderem von Vorversicherungszeiten ab. Der Weg zurück aus der privaten in die gesetzliche Versicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ab 55 Jahren kaum noch.

Wie kündige ich eine Versicherung richtig?

Per Brief, Fax oder E-Mail mit Versicherungsnummer und gewünschtem Termin – ältere Verträge können eine unterschriebene Kündigung verlangen. Achten Sie auf die Frist und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Kündigen Sie wichtige Versicherungen erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist.

Sind englische oder persische Erklärungen Vertragsbestandteil?

Nicht automatisch. Übersetzte Erklärungen auf der Website dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsunterlagen und Vereinbarungen.

Nächster Schritt

Ihr Thema persönlich einordnen.

Senden Sie uns eine kurze Anfrage ohne Gesundheits- oder Vertragsdaten. Wir melden uns für die Abstimmung des nächsten Schritts.

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