Ansprechpartner und inhaltlich verantwortlich
Mahdi Barzkar
Inhaber und Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Registrierungsnummer D-H3YB-K7WLO-18.
Heute planen, später handlungsfähig bleiben
Altersvorsorge ist eine langfristige Entscheidung. Deshalb betrachten wir nicht nur ein Produkt, sondern Ihre Ziele, den zeitlichen Horizont, vorhandene Ansprüche und die gewünschte Flexibilität.
Gesetzliche Ansprüche, betriebliche Lösungen, private Verträge, Vermögen und erwartete Ausgaben ergeben zusammen das Bild. Prognosen bleiben Annahmen und sollten regelmäßig überprüft werden.
Beispielhafte Fragen sind: Welche monatliche Belastung ist dauerhaft tragbar? Wie wichtig sind Anpassungen, Pausen oder Verfügbarkeit? Welche Schwankungen können Sie aushalten? Die Antworten sind individuell.
Je nach Lösung können Kosten, Garantien, Kapitalmarktrisiken, Steuerfragen und Regeln für die Auszahlung unterschiedlich sein. Eine Entscheidung sollte erst nach einer konkreten und verständlichen Gegenüberstellung erfolgen.
In Deutschland setzt sich das Einkommen im Alter meist aus mehreren Quellen zusammen. Üblich ist die Einteilung in drei Säulen. Wie sie zusammenwirken, ist von Person zu Person verschieden.
Die Versorgungslücke beschreibt den Unterschied zwischen dem Einkommen, das Sie im Alter voraussichtlich benötigen, und dem, was Sie aus allen drei Säulen zusammen voraussichtlich erhalten. Für eine erste Einschätzung helfen diese Punkte:
Bei der Altersvorsorge wird oft nur auf die Einzahlung geschaut. Ebenso wichtig ist, wie das Geld später ausgezahlt wird. Nicht jede Vorsorgeform erlaubt jede Variante: Die Basisrente etwa wird grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
Viele Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für einige Handwerker oder für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Wer nicht pflichtversichert ist, muss die Altersvorsorge selbst organisieren und sollte dabei auch die Absicherung bei Erwerbsminderung bedenken. Weil Einkommen schwanken können, ist Flexibilität oft besonders wichtig: Lassen sich Beiträge anpassen oder pausieren? Kann bei Bedarf auf Kapital zugegriffen werden, oder ist es bis zum Ruhestand gebunden? Auch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann Teil der Betrachtung sein.
Bei der Durchsicht alter Unterlagen fallen manchmal Verträge auf, die heute nicht mehr passend erscheinen. Eine Kündigung sollte trotzdem gut abgewogen und anhand der konkreten Vertragsunterlagen geprüft werden.
Diese Inhalte geben eine allgemeine Orientierung. Genannte Situationen und Leistungen sind Beispiele; entscheidend sind immer der konkrete Bedarf, die Versicherungsbedingungen und die individuelle Beratung. Es besteht keine Aussage zu Preis, Annahme oder Deckung.
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Ein Berufswechsel, eine Familiengründung oder veränderte Ziele können Anlässe sein. Auch ohne konkreten Anlass kann ein regelmäßiger Überblick sinnvoll sein.
Nein. Modellrechnungen beruhen auf Annahmen. Garantierte und nicht garantierte Bestandteile müssen klar unterschieden werden.
Das hängt von Ihrem Erwerbsverlauf, Ihren Ausgaben im Alter und weiteren Einkünften ab. Die gesetzliche Rente ersetzt in der Regel nur einen Teil des früheren Einkommens. Wie groß eine mögliche Lücke ist, lässt sich nur mit Ihren konkreten Zahlen einschätzen.
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Beschäftigte haben darauf grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch; unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Die späteren Leistungen sind in der Regel steuerpflichtig und können beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sein. Geringere Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase können außerdem die gesetzliche Rente etwas mindern. Ob die Entgeltumwandlung zu Ihnen passt, hängt vom Einzelfall ab.
Anwartschaften aus Entgeltumwandlung bleiben Ihnen erhalten, arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften unter bestimmten Voraussetzungen. Je nach Durchführungsweg und Vertrag kann die Versorgung zum Beispiel beim neuen Arbeitgeber fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden. Welche Möglichkeiten bestehen, zeigen die Vertragsunterlagen.
Einen allgemein richtigen Zeitpunkt gibt es nicht. Ein früher Beginn verlängert den Zeitraum, in dem Beiträge wirken können, und verteilt die Belastung auf mehr Jahre. Wichtig ist aber, dass der Betrag dauerhaft tragbar ist und Rücklagen sowie die Absicherung existenzieller Risiken nicht zu kurz kommen.
Nächster Schritt
Senden Sie uns eine kurze Anfrage ohne Gesundheits- oder Vertragsdaten. Wir melden uns für die Abstimmung des nächsten Schritts.