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Leitfaden · Stand 2026

Familie und Kind: Geld, Fristen und Absicherung rund um die Geburt

Mit einem Kind kommen neue Ansprüche – und neue Fristen. Wer Elterngeld, Kindergeld oder die Krankenversicherung des Kindes zu spät regelt, verliert Geld oder Wahlmöglichkeiten. Hier finden Sie Beträge und Regeln für 2026, die wichtigen Versicherungen und eine Checkliste für die ersten Wochen.

Schwangerschaft und Geburt: Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt für Arbeitnehmerinnen, auch im Minijob und in der Ausbildung. Selbstständige erfasst es nicht.

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Schutzfristen

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Vorher dürfen Sie freiwillig arbeiten, danach gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei medizinischen Frühgeburten, bei Mehrlingen und – auf Antrag – bei einer Behinderung des Kindes sind es zwölf Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind zu früh, werden die verlorenen Tage angehängt.

02

Mutterschafts­geld

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Schutzfristen von der Krankenkasse höchstens 13 € pro Tag; die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate zahlt der Arbeitgeber. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen bekommen vom Bundesamt für Soziale Sicherung insgesamt höchstens 210 € plus Arbeitgeberzuschuss. Beantragen Sie es mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag.

03

Kündigungs­schutz

Vom Beginn der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig – Ausnahmen nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wusste der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft, können Sie ihn bis zu zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren; der Schutz gilt dann trotzdem.

04

Nach einer Fehlgeburt

Seit dem 1. Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt Mutterschutz: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs und ab der 20. Woche acht Wochen. Sie können ausdrücklich erklären, dass Sie trotzdem arbeiten möchten. Der viermonatige Kündigungsschutz gilt bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Geld nach der Geburt: die Leistungen 2026

Die meisten Leistungen gibt es nur auf Antrag, jeweils mit eigener Frist.

01

Kindergeld

2026 zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit 259 € pro Kind und Monat. Im Antrag geben Sie Ihre Steuer-ID und die Ihres Kindes an; mit BundID geht das online ohne Unterschrift. Rückwirkend wird höchstens für sechs Monate gezahlt. Ab 2027 soll Kindergeld in vielen Fällen schrittweise ohne Antrag fließen (im September 2026 beschlossen); bis dahin ist der Antrag nötig.

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Kinderfreibetrag

Statt des Kindergelds kann ein Steuerfreibetrag günstiger sein. 2026 betragen Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung zusammen 9.756 € pro Kind bei Zusammenveranlagung (6.828 € plus 2.928 €). Das Finanzamt prüft automatisch, was vorteilhafter ist (Günstigerprüfung), wenn Sie für jedes Kind die Anlage Kind einreichen. Das lohnt sich meist erst bei höheren Einkommen.

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Elterngeld: Höhe

Elterngeld ersetzt in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei weniger als 1.000 € netto bis zu 100 %. Basiselterngeld beträgt 300 bis 1.800 € im Monat, ElterngeldPlus 150 bis 900 € – dafür doppelt so lange. Den Mindestbetrag erhalten auch Eltern ohne Einkommen. Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz; eine Steuererklärung wird Pflicht.

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Elterngeld: Dauer und Grenzen

Paare teilen sich bis zu 14 Monate Basiselterngeld, ein Elternteil höchstens zwölf. Gleichzeitig gibt es Basiselterngeld in der Regel nur für einen Monat im ersten Lebensjahr. Arbeiten beide 24 bis 32 Wochenstunden, erhalten sie als Partnerschaftsbonus je zwei bis vier Monate ElterngeldPlus zusätzlich. Für Geburten ab 1. April 2025 gibt es kein Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen – bei Paaren beider zusammen – im Jahr vor der Geburt über 175.000 € lag.

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Elterngeld: Antrag

Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, vielerorts mit Onlineantrag über ElterngeldDigital. Rückwirkend wird höchstens für drei Lebensmonate gezahlt – beantragen Sie Elterngeld also in den ersten drei Lebensmonaten. Monate mit Mutterschaftsgeld gelten für die Mutter als Basiselterngeld-Monate; ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus sind dann nicht möglich.

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Kinder­zuschlag

Familien mit kleinem Einkommen können bei der Familienkasse zusätzlich Kinderzuschlag beantragen: 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat. Voraussetzung ist unter anderem ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 € (Paare) oder 600 € (Alleinerziehende). Bewilligt wird für sechs Monate, rückwirkend gibt es nichts – und anders als beim Kindergeld bleibt der Antrag auch ab 2027 nötig.

Elternzeit und Kinder­krankentage

Elternzeit ist unbezahlt; das Geld kommt über das Elterngeld. Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen, Sie müssen sie aber rechtzeitig anmelden.

  • Dauer: bis zu drei Jahre pro Elternteil und Kind, auch gleichzeitig; bis zu 24 Monate davon zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag.
  • Anmeldung: spätestens sieben Wochen vor Beginn, für Zeiten ab dem dritten Geburtstag 13 Wochen vorher, in Textform (etwa per E-Mail). Für die ersten zwei Jahre legen Sie verbindlich fest, wann Sie Elternzeit nehmen.
  • Teilzeit: Bis zu 32 Stunden pro Woche sind erlaubt.
  • Kündigungsschutz: ab der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn (ab dem dritten Geburtstag 14 Wochen), und während der Elternzeit – nicht zwischen einzelnen Abschnitten.
  • Kinderkrankentage: 2026 gibt es für jedes Kind unter zwölf Jahren Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage je Elternteil, für Alleinerziehende 30 – insgesamt höchstens 35 bzw. 70 Tage, meist 90 % des ausgefallenen Nettoverdiensts. Elternteil und Kind müssen gesetzlich versichert sein.

Kranken­versicherung des Kindes

Ein Neugeborenes braucht ab dem ersten Tag Krankenversicherungsschutz. Entscheidend ist, wie die Eltern versichert sind – und ob sie verheiratet sind.

01

Beide Eltern gesetzlich versichert

Das Kind ist dann in der Regel beitragsfrei familienversichert (§ 10 SGB V): bis 18 Jahre, ohne Erwerbstätigkeit bis 23, in Schule, Ausbildung oder Studium bis 25. Das geschieht nicht von selbst – melden Sie Ihr Kind mit der Geburtsurkunde bei Ihrer Krankenkasse an. Später darf das eigene Einkommen des Kindes 2026 höchstens 565 € im Monat betragen, im Minijob 603 €.

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Ein Elternteil privat versichert

Sind die Eltern verheiratet oder verpartnert, ist das Kind nicht familienversichert, wenn der privat versicherte Elternteil 2026 regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat (77.400 € im Jahr, die Versicherungspflichtgrenze) und mehr als der gesetzlich versicherte verdient. Dann bleibt eine private oder freiwillige gesetzliche Versicherung mit eigenem Beitrag. Für unverheiratete Eltern gilt das nicht: Das Kind kann über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden.

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Private Kranken­versicherung

In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag; bei Beamten trägt die Beihilfe einen Teil. Ist ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei seinem privaten Versicherer versichert, muss dieser das Kind rückwirkend ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, wenn Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Der Schutz darf nicht umfassender sein als der des Elternteils.

Versicherungen für Familien: was Sie prüfen sollten

Mit einem Kind wächst vor allem ein Risiko: dass das Familieneinkommen ausfällt.

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Privat­haftpflicht

Im Familientarif sind Kinder meist mitversichert, solange sie in der ersten ununterbrochenen Ausbildung sind. Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, im fließenden Straßenverkehr erst ab zehn (§ 828 BGB). Ohne Verletzung der Aufsichtspflicht bekommt der Geschädigte dann keinen Ersatz – viele Tarife bieten dafür einen Zusatzschutz, oft mit Höchstgrenze. Verbraucherschützer raten zu mindestens 10 Mio. € Deckungssumme.

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Risikolebens­versicherung

Sie zahlt eine vereinbarte Summe, wenn ein Elternteil während der Laufzeit stirbt. Die gesetzliche Halbwaisenrente beträgt nur 10 % der Rente des Verstorbenen und setzt in der Regel fünf Versicherungsjahre voraus – eine Lücke gerade für Neuankömmlinge. Unverheiratete Partner erhalten keine Witwenrente. Als Faustregel nennt die Versicherungswirtschaft drei bis fünf Bruttojahresgehälter plus bestehende Verpflichtungen.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die Verbraucherzentrale zählt sie für Familien zu den wichtigen Versicherungen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es meist erst nach fünf Versicherungsjahren, und sie liegt deutlich unter dem bisherigen Netto. Als Richtwert für die BU-Rente nennt die Versicherungswirtschaft 75 bis 80 % des Nettoeinkommens. Beitrag und Annahme hängen vor allem von Beruf, Alter und Gesundheit ab.

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Unfall und Kinderinvalidität

Gesetzlich unfallversichert sind Kinder nur in Kita und Schule und auf den Wegen dorthin, nicht in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke, zahlt aber nur nach Unfällen. Weil Kinder viel häufiger durch Krankheit dauerhaft behindert werden, hält die Verbraucherzentrale eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch dann zahlt, für mindestens so bedeutsam wie die BU der Eltern.

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Hausrat und Verträge ordnen

Kinderzimmer, Kinderwagen und oft eine größere Wohnung erhöhen den Wert Ihres Hausrats – passen Sie die Versicherungssumme an, sonst droht Unterversicherung. Stellen Sie Single- auf Familientarife um, prüfen Sie das Bezugsrecht Ihrer Lebensversicherungen und kündigen Sie doppelte Verträge, etwa zwei Haftpflichtpolicen nach dem Zusammenziehen.

Oft verzichtbar

Von einigen Verträgen rund ums Kind rät die Verbraucherzentrale ab:

  • Ausbildungsversicherung und Kinderpolice: Sie verbinden Sparen und Versicherung, sind teuer und unflexibel. Besser ist ein Todesfallschutz über eine Risikolebensversicherung und ein getrennter Sparplan.
  • Sterbegeldversicherung: gilt als verzichtbar – eigene Rücklagen sind flexibler.
  • Geräteversicherungen: für Handy, Fahrrad oder Brille meist nur bei sehr teuren Geräten sinnvoll.

Sorgerecht und Vorsorge

Besonders wichtig für unverheiratete Eltern:

  • Gemeinsames Sorgerecht: Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter allein das Sorgerecht. Für das gemeinsame Sorgerecht braucht es die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen beider Eltern, etwa beim Jugendamt oder bei einem Notar.
  • Vormund benennen: Sorgeberechtigte Eltern können in einem Testament festlegen, wer im Todesfall Vormund ihres Kindes werden soll. Das Familiengericht ist an diese Wahl normalerweise gebunden.

Checkliste nach der Geburt

Sortiert nach Fristen; vieles lässt sich schon vor der Geburt vorbereiten.

  1. Geburt anzeigen: innerhalb einer Woche beim Standesamt – bei Klinikgeburten meldet die Klinik. Die Geburtsurkunden brauchen Sie für alle Anträge.
  2. Kind krankenversichern: bei der Krankenkasse anmelden; in der PKV spätestens zwei Monate nach der Geburt.
  3. Mutterschaftsgeld sichern: Geburtsurkunde an die Krankenkasse schicken.
  4. Elterngeld beantragen: bei der Elterngeldstelle, spätestens im dritten Lebensmonat.
  5. Kindergeld beantragen: bei der Familienkasse; rückwirkend gibt es höchstens sechs Monate.
  6. Elternzeit anmelden: spätestens sieben Wochen vor Beginn – bei Start ab Geburt also schon in der Schwangerschaft.
  7. Sorgerecht klären: Unverheiratete regeln Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung beim Jugendamt.
  8. Versicherungen anpassen: Haftpflicht-Familientarif, Risikoleben, Berufsunfähigkeit, Hausratsumme.

Diese Inhalte geben eine allgemeine Orientierung. Genannte Situationen und Leistungen sind Beispiele; entscheidend sind immer der konkrete Bedarf, die Versicherungsbedingungen und die individuelle Beratung. Es besteht keine Aussage zu Preis, Annahme oder Deckung.

Häufige Fragen

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

259 € pro Kind und Monat, beantragt bei der Familienkasse und höchstens sechs Monate rückwirkend. Ob die Kinderfreibeträge günstiger sind, prüft das Finanzamt mit der Steuererklärung automatisch.

Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

In den ersten drei Lebensmonaten Ihres Kindes – rückwirkend gibt es höchstens drei Monate; wer später beantragt, verliert Geld. Bereiten Sie den Antrag am besten vor der Geburt vor.

Ist mein Kind automatisch krankenversichert?

Nicht automatisch: In der gesetzlichen Krankenversicherung ist es meist beitragsfrei familienversichert, muss aber angemeldet werden. Keine Familienversicherung gibt es bei verheirateten Eltern, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als 6.450 € im Monat und mehr als der andere verdient. In der PKV wird es mit eigenem Beitrag versichert.

Bekomme ich Kindergeld und Elterngeld ohne deutschen Pass?

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz in der Regel ja. Andere brauchen meist eine Niederlassungserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens sechs Monate Arbeit in Deutschland erlaubt. Für manche Titel gelten Zusatzbedingungen; mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren besteht kein Anspruch.

Braucht mein Kind eine eigene Unfallversicherung?

Sie ist freiwillig. Gesetzlich unfallversichert ist Ihr Kind nur in Kita, Schule und auf den Wegen dorthin. Die Verbraucherzentrale zählt die Kinderinvaliditätsversicherung, die auch bei Krankheit zahlt, zu den wichtigsten Versicherungen für Kinder.

Nächster Schritt

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