Schutzfristen
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Vorher dürfen Sie freiwillig arbeiten, danach gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei medizinischen Frühgeburten, bei Mehrlingen und – auf Antrag – bei einer Behinderung des Kindes sind es zwölf Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind zu früh, werden die verlorenen Tage angehängt.
