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Selbstständigkeit & Unternehmen · Haftung

Betriebs- und Berufshaftpflicht: Risiken sauber trennen.

Ein Personenschaden im Betrieb, eine beschädigte Kundensache und ein reiner Vermögensschaden durch Beratung sind nicht dasselbe. Der Schutz muss die tatsächliche Tätigkeit, Betriebsform und Schadenart ausdrücklich abbilden.

BetriebsrisikoBerufsfehlerVermögensschädenTätigkeit exakt beschreiben

Welche Haftpflicht passt zu welcher Arbeit?

Die Begriffe werden am Markt nicht immer einheitlich verwendet. Entscheidend ist, welche Schäden, Tätigkeiten und Personen im konkreten Vertrag versichert sind.

01 · BETRIEB

Personen und Sachen

Die Betriebshaftpflicht betrifft typischerweise Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden aus dem Betrieb und durch Mitarbeitende.

02 · BERUF

Berufsspezifische Fehler

Eine Berufshaftpflicht ist auf die besonderen Haftungsrisiken einer Tätigkeit zugeschnitten; für manche Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

03 · VERMÖGEN

Reine Vermögensschäden

Beratende, planende oder verwaltende Tätigkeiten benötigen häufig eine Vermögensschadenhaftpflicht für Schäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden.

Typischer Schutz und unternehmerische Grenzen.

Haftpflicht ersetzt nicht die eigene mangelhafte Leistung. Sie schützt innerhalb des beschriebenen Risikos vor gesetzlichen Ansprüchen Dritter.

Typischer Schutz

  • Prüfung gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus der versicherten Tätigkeit
  • Abwehr unberechtigter und Freistellung von berechtigten Forderungen
  • Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden über die Betriebshaftpflicht
  • Mitversicherung von Leitung und Mitarbeitenden bei betrieblicher Tätigkeit
  • Je nach Bedarf Tätigkeitsschäden, Mietsachen, Schlüssel, Produkte, Umwelt oder Ausland

Darauf ist zu achten

  • Erfüllung, Nacherfüllung und die eigene mangelhafte Arbeit sind grundsätzlich kein Haftpflichtschaden.
  • Reine Vermögensschäden benötigen regelmäßig ausdrücklich passenden Schutz.
  • Vorsatz, bekannte Mängel und über die gesetzliche Haftung hinausgehende Zusagen sind regelmäßig ausgeschlossen.
  • Alle Tätigkeiten, Umsätze, Mitarbeitenden, Betriebsstätten und Subunternehmer müssen korrekt erfasst sein.
  • Produkt-, Rückruf-, Cyber-, Umwelt- und Auslandsrisiken sind gesondert zu prüfen.

Für wen ist welche Deckung relevant?

Eine pauschale Lösung für alle Unternehmen gibt es nicht. Branche, Tätigkeit und mögliche Schadenart bestimmen den Aufbau.

HANDWERK & HANDEL

Betriebshaftpflicht

Wo Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden können, steht das klassische Betriebsrisiko im Vordergrund.

BERATUNG & PLANUNG

Vermögensschadenhaftpflicht

Wer fremde Vermögensinteressen berät, prüft, plant oder verwaltet, sollte echte Vermögensschäden ausdrücklich einordnen.

ERLAUBNISPFLICHT

Gesetzliche Vorgaben

Für einzelne Berufe bestehen Pflichtversicherung und Mindestanforderungen. Diese müssen berufsbezogen geprüft werden.

Fiktives Beispiel

Eine fremde Anlage wird bei Arbeiten beschädigt.

Ein Mitarbeiter beschädigt bei einer versicherten Tätigkeit eine Kundenanlage. Ob die Betriebshaftpflicht leistet, hängt unter anderem von der Tätigkeitsbeschreibung und dem Einschluss von Tätigkeitsschäden ab. Die Nachbesserung der eigenen mangelhaften Leistung bleibt grundsätzlich unternehmerisches Risiko.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – keine persönliche Empfehlung und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind Tätigkeit, Anspruchsgrundlage und konkrete Bedingungen.

So unterstützt MB Finance.

Wir beginnen nicht beim Produktnamen, sondern bei Tätigkeit, Schadenmöglichkeiten und bestehenden betrieblichen Abläufen.

Risiko aufnehmen

Tätigkeiten, Branchen, Umsätze, Mitarbeitende, Standorte und Subunternehmer werden strukturiert erfasst.

Schadenarten trennen

Personen-, Sach-, Folge- und echte Vermögensschäden werden verständlich unterschieden.

Bausteine auswählen

Tätigkeit, Produkt, Umwelt, Cyber, Schlüssel, Mietsachen und Ausland werden bedarfsgerecht geprüft.

Bedingungen vergleichen

Deckungssummen, Sublimits, Selbstbeteiligung, Nachhaftung und Ausschlüsse werden gegenübergestellt.

Veränderungen begleiten

Neue Leistungen, höhere Umsätze, Mitarbeitende oder Standorte können in den Schutz aufgenommen werden.

Ansprüche begleiten

Wir helfen bei Meldung, Dokumentation und Kommunikation mit dem Versicherer.

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Weiter zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nach der Haftung des Betriebs folgt die persönliche Arbeitskraft: Wie lässt sich das Einkommen absichern, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf gesundheitlich nicht mehr möglich ist?

Einordnung, Quellen und Hinweis

Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Genannte Leistungen und Schadenfälle sind Beispiele und keine Leistungszusage. Gesetzliche Anforderungen müssen berufsbezogen geprüft werden.