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Schritt 06 · Familie und Verpflichtungen

Risikoleben: finanzielle Verantwortung absichern.

Wenn ein Einkommen, Betreuung oder Finanzierung an einer Person hängt, kann ihr Tod eine große finanzielle Lücke hinterlassen. Die Risikolebensversicherung zahlt im versicherten Todesfall während der Laufzeit die vereinbarte Summe an die bezugsberechtigte Person.

HinterbliebenenschutzDarlehensabsicherungLaufzeit und SummeBezugsrecht

Warum gibt es die Risikolebensversicherung?

Sie soll keine Krankheit behandeln und kein Vermögen ansparen, sondern eine vorher definierte finanzielle Lücke im Todesfall abfedern.

Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit, wird die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Damit können etwa Lebenshaltung, Kinderbetreuung, Ausbildung oder offene Darlehen finanziert werden.

Die Risikolebensversicherung ist von einer kapitalbildenden Lebensversicherung zu unterscheiden. Sie konzentriert sich auf das Todesfallrisiko und enthält grundsätzlich keinen Sparvorgang, der am Vertragsende ausgezahlt wird.

Was deckt sie typischerweise?

Wer versichert ist, wer den Vertrag führt und wer die Leistung erhalten soll, sind unterschiedliche Rollen und müssen korrekt festgelegt werden.

Typische Gestaltung

  • Einmalige Auszahlung bei Tod der versicherten Person während der Laufzeit
  • Gleichbleibende oder planmäßig fallende Versicherungssumme
  • Benennung einer oder mehrerer bezugsberechtigter Personen
  • Laufzeit abgestimmt auf Kinder, Finanzierung oder andere Verpflichtungen
  • Je nach Tarif Nachversicherung oder Verlängerungsoptionen

Grenzen und Bedingungen

  • Nach dem vereinbarten Vertragsende besteht keine Todesfallleistung mehr.
  • Bei Ablauf oder Kündigung gibt es typischerweise kein angespartes Kapital zurück.
  • Unvollständige Angaben zu abgefragten Gesundheits- oder Risikoumständen können den Schutz gefährden.
  • Gefährliche Tätigkeiten oder Hobbys können zu Zuschlägen oder individuellen Ausschlüssen führen.
  • Für den Tod durch Suizid gelten gesetzliche und vertragliche Sonderregeln, insbesondere während der ersten drei Versicherungsjahre.

Wer sollte Todesfallschutz prüfen?

Relevant ist, ob beim Tod einer Person eine finanzielle Lücke entsteht, die nicht durch eigenes Einkommen, gesetzliche Ansprüche oder vorhandenes Vermögen geschlossen werden könnte.

FAMILIE

Eltern und Paare

Auch unbezahlte Betreuung und Haushaltsarbeit haben einen finanziellen Wert. Beide Partner können deshalb eine eigene Absicherung benötigen.

FINANZIERUNG

Darlehensnehmer

Eine passende Todesfallsumme kann helfen, eine verbleibende Immobilien- oder andere langfristige Finanzierung zu tragen.

UNTERNEHMEN

Geschäftspartner

Wenn Beteiligte, Garantien oder Kredite voneinander abhängen, kann ein Todesfall auch betriebliche Verpflichtungen auslösen.

Fiktives Beispiel

Familie und Finanzierung laufen weiter

Ein Elternteil trägt einen wesentlichen Teil des Einkommens und der gemeinsamen Immobilienfinanzierung. Stirbt diese Person während der Vertragslaufzeit, kann die vereinbarte Leistung helfen, laufende Verpflichtungen und die Betreuung der Familie zu finanzieren.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – keine persönliche Empfehlung und keine Leistungszusage.

So unterstützt MB Finance.

Versicherungssumme, Laufzeit und Vertragsrollen müssen zusammenpassen. Wir ordnen diese Punkte gemeinsam mit vorhandenen Ansprüchen und Verpflichtungen ein.

Lücke bestimmen

Einkommen, Betreuung, Darlehen, Rücklagen und vorhandene Hinterbliebenenansprüche werden gemeinsam betrachtet.

Laufzeit einordnen

Der Zeitraum wird an die zu schützende Verpflichtung statt an eine pauschale Dauer gekoppelt.

Verlauf vergleichen

Gleichbleibende und fallende Summen werden passend zum jeweiligen Absicherungsziel gegenübergestellt.

Rollen klären

Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigung werden nachvollziehbar strukturiert.

Gesundheitsangaben vorbereiten

Abgefragte Gesundheits- und Risikoumstände werden sorgfältig und vollständig aufbereitet.

Veränderungen begleiten

Bei Geburt, Trennung, Tilgung, Verkauf oder Unternehmensänderungen kann der Bedarf erneut geprüft werden.

Nächstes Versicherungsthema

Weiter zur Kfz-Versicherung.

Wer ein Kraftfahrzeug hält, benötigt eine Kfz-Haftpflicht. Die nächste Seite erklärt außerdem, wie Teilkasko, Vollkasko und weitere Bausteine das eigene Fahrzeug betreffen.

Quellen und allgemeiner Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung oder Prüfung eines konkreten Vertrags. Leistung, Ausschlüsse, Laufzeit und Bezugsrecht richten sich nach Antrag, Versicherungsschein, gesetzlichen Regeln und Versicherungsbedingungen.