Das Gebäude
Versichert ist das bezeichnete Wohngebäude mit fest verbundenen Bestandteilen und tarifabhängig weiterem Gebäudezubehör.
Immobilie · Wiederaufbau & Reparatur
Ein Brand, ein Leitungswasserschaden oder ein schweres Unwetter kann die Substanz einer Immobilie treffen. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude – nicht automatisch den Hausrat und nicht automatisch gegen jede Naturgefahr.
Das Gebäude ist häufig ein großer Vermögenswert. Die Versicherung soll vereinbarte Reparatur-, Wiederherstellungs- und Nebenkosten nach bestimmten Schadenereignissen auffangen.
Versichert ist das bezeichnete Wohngebäude mit fest verbundenen Bestandteilen und tarifabhängig weiterem Gebäudezubehör.
Der Schutz knüpft an vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel an – nicht an jeden beliebigen Schaden.
Je nach Tarif können etwa Aufräum-, Abbruch-, Schutz- oder zeitlich begrenzte Mietausfallkosten hinzukommen.
Ein leistungsstarker Vertrag entsteht nicht durch möglichst viele Zusätze, sondern durch passende Gefahren, korrekte Gebäudedaten und ausreichende Entschädigungsregeln.
Eigentumsform und Nutzung bestimmen, wer den Vertrag hält und welche ergänzenden Risiken bestehen.
Wer ein eigenes Wohnhaus besitzt, trägt das finanzielle Risiko von Reparatur und Wiederaufbau grundsätzlich selbst.
Bei Eigentumswohnungen besteht häufig ein gemeinsamer Gebäudeversicherungsvertrag. Umfang und eigene Pflichten sollten bekannt sein.
Vermietung, Leerstand, gewerbliche Anteile oder Umbauten können den Risikoumfang und die Vertragsangaben verändern.
Ein versichertes Leitungsrohr platzt. Wände, Estrich und fest eingebaute Bestandteile werden beschädigt; diese Schäden können der Wohngebäudeversicherung zugeordnet sein. Beschädigte Möbel gehören dagegen grundsätzlich in den Bereich der Hausratversicherung.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – keine persönliche Empfehlung und keine Leistungszusage. Ursache, Sachen und Kosten müssen die konkreten Bedingungen erfüllen.Wir erfassen Gebäude und Nutzung, vergleichen relevante Bedingungen und begleiten Veränderungen sowie den vertraglichen Leistungsweg.
Wohnfläche, Bauart, Nutzung, Nebengebäude und technische Anlagen werden strukturiert aufgenommen.
Grundgefahren und Elementarschutz werden getrennt betrachtet und nachvollziehbar eingeordnet.
Entschädigungsregeln, Kostenpositionen, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse werden gegenübergestellt.
Wir prüfen, ob Gebäudedaten und vereinbarte Bausteine noch zur aktuellen Immobilie passen.
Anbau, Sanierung, Leerstand, Vermietung oder neue Anlagen können rechtzeitig angezeigt werden.
Bei einem Schaden helfen wir bei Dokumentation, Meldung und Kommunikation mit dem Versicherer.
Gebäude, beweglicher Besitz und Haftung sind getrennte Risiken und brauchen jeweils die passende Einordnung.
Die nächste Seite erklärt, welche Rechtsbereiche versichert werden können, warum bestehende Konflikte ausgeschlossen sind und welche Bausteine zusammenpassen.
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Genannte Leistungen und Schadenfälle sind Beispiele und keine Leistungszusage.