Ansprechpartner und inhaltlich verantwortlich
Mahdi Barzkar
Inhaber und Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Registrierungsnummer D-H3YB-K7WLO-18.
Was wäre finanziell schwer zu tragen?
Nicht jedes Risiko braucht einen Vertrag. Sinnvoll ist zuerst die Frage, welche Ereignisse Ihre finanzielle Stabilität ernsthaft belasten könnten und welche Risiken Sie selbst tragen können.
Beispiele können eine langfristig eingeschränkte Arbeitskraft, hohe Haftpflichtforderungen, der Verlust einer versorgenden Person oder ein schwerer Schaden am eigenen Gebäude sein. Ob und wie diese Themen relevant sind, muss individuell geprüft werden.
Gesetzliche Leistungen, Rücklagen, Unterstützung aus dem Umfeld und bereits vorhandene Verträge gehören zur Gesamtbetrachtung. Erst danach lässt sich eine mögliche Lücke sinnvoll besprechen.
Produkte mit ähnlichem Namen können sich bei versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Selbstbeteiligungen und Pflichten unterscheiden. Deshalb betrachten wir nicht nur den Beitrag, sondern auch die konkreten Bedingungen.
Für die Einordnung eines Risikos helfen zwei Fragen: Wie wahrscheinlich ist ein Ereignis, und wie schwer wiegen seine finanziellen Folgen? Ein häufiger, aber kleiner Schaden lässt sich oft aus Rücklagen bezahlen. Ein seltenes Ereignis mit sehr hohen Kosten kann dagegen die finanzielle Existenz gefährden – gerade dafür ist Versicherungsschutz gedacht. Umgekehrt kann es sinnvoll sein, kleine Risiken bewusst selbst zu tragen, zum Beispiel über eine Selbstbeteiligung.
Welche Bereiche für Sie relevant sind, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Häufig betrachtet werden:
Gesetzliche Leistungen sind eine wichtige Grundlage. Sie decken aber nicht jede Situation ab und sind meist an Voraussetzungen geknüpft. Einige Beispiele:
Wie hoch eine Absicherung sein sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hilfreich ist, von den laufenden Ausgaben und Verpflichtungen auszugehen statt von einer runden Summe. Zur ersten Orientierung finden Sie auf dieser Website Rechner zum Bedarf bei Berufsunfähigkeit, zur Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung und zur Versicherungssumme der Hausratversicherung.
Bei vielen Absicherungen, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder privaten Krankenversicherungen, stellt der Versicherer vor Vertragsschluss Fragen zur Gesundheit. Nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Sie die Ihnen bekannten Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, ihn kündigt oder die Bedingungen anpasst; im Leistungsfall kann der Schutz dann gefährdet sein. Es hilft daher, Arztbesuche und Behandlungen im abgefragten Zeitraum vorab zu klären. Gesundheitsdaten gehören nicht in das öffentliche Anfrageformular, sondern werden nur über einen sicheren, gesondert vereinbarten Weg ausgetauscht.
Diese Inhalte geben eine allgemeine Orientierung. Genannte Situationen und Leistungen sind Beispiele; entscheidend sind immer der konkrete Bedarf, die Versicherungsbedingungen und die individuelle Beratung. Es besteht keine Aussage zu Preis, Annahme oder Deckung.
Ansprechpartner und inhaltlich verantwortlich
Inhaber und Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Registrierungsnummer D-H3YB-K7WLO-18.
Das hängt von Ihrer Lebenssituation und den möglichen finanziellen Folgen ab. Eine Priorisierung sollte deshalb individuell erfolgen.
Nein. Beitrag, Leistungsumfang, Ausschlüsse und Vertragsbedingungen müssen zusammen betrachtet werden.
Für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Krankenversicherung, gesetzlich oder privat; daran ist die Pflegeversicherung gekoppelt. Wer ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten oder, je nach Bundesland, zum Beispiel für Hundehalter gelten weitere Pflichten. Viele wichtige Absicherungen sind dagegen freiwillig.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren würden, wenn Sie Ihren Beruf längere Zeit nicht ausüben könnten, und welche Leistungen und Rücklagen bereits vorhanden sind. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Lösungen mit anderen Leistungsauslösern, etwa Grundfähigkeits- oder Unfallversicherungen. Ihre Unterschiede sollten vor einer Entscheidung erklärt werden.
Das kann sinnvoll sein, wenn ausreichende Rücklagen vorhanden sind. Eine Selbstbeteiligung senkt in vielen Tarifen den Beitrag, bedeutet aber, dass Sie bei jedem Schaden einen Teil selbst zahlen. Ob und in welcher Höhe sie passt, hängt von Ihren Rücklagen ab und davon, wie viel Risiko Sie selbst tragen möchten.
Lassen Sie sich die Entscheidung begründen und prüfen Sie sie anhand der Vertragsbedingungen. Für Streitfälle gibt es außergerichtliche Schlichtungsstellen: den Versicherungsombudsmann und für die private Kranken- und Pflegeversicherung den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Für Verbraucher ist das Verfahren beim Versicherungsombudsmann kostenfrei. Daneben ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möglich.
Nächster Schritt
Senden Sie uns eine kurze Anfrage ohne Gesundheits- oder Vertragsdaten. Wir melden uns für die Abstimmung des nächsten Schritts.