Grunderwerbsteuer
Den Steuersatz legt jedes Bundesland fest: 2026 reicht er von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein; in Hamburg sind es seit 2023 5,5 %. Erst wenn Sie die Steuer bezahlt haben, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie werden Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
