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Leitfaden · Stand 2026

Haus oder Wohnung kaufen: Kosten, Finanzierung und Absicherung

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung: Grunderwerbsteuer, Notar, Makler, Instandhaltung und Versicherungen kommen hinzu. Dieser Leitfaden zeigt die Kosten 2026, die Regeln für Kredit, Gebäudeversicherung und Eigentumswohnung und welcher Schutz ab wann zählt.

Kaufneben­kosten: Was zum Kaufpreis hinzukommt

Laut Verbraucherzentrale können diese Kosten bereits 10 Prozent des Kaufpreises ausmachen.

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Grunderwerb­steuer

Den Steuersatz legt jedes Bundesland fest: 2026 reicht er von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein; in Hamburg sind es seit 2023 5,5 %. Erst wenn Sie die Steuer bezahlt haben, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie werden Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

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Notar und Grundbuch

Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar. Notar und Grundbuchamt kosten zusammen meist etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises; die Gebühren sind bundesweit gesetzlich festgelegt (GNotKG) und richten sich nach dem Wert. Wichtig: Seit April 2023 dürfen Sie den Kaufpreis nicht bar bezahlen (§ 16a GwG), sondern nur unbar, etwa per Überweisung.

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Maklerprovision

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Privatpersonen: Arbeitet der Makler für beide Seiten, zahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte. Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, darf er Ihnen höchstens die Hälfte der Provision weitergeben – Ihr Anteil wird erst fällig, wenn er seinen Teil nachweislich bezahlt hat (§§ 656c, 656d BGB).

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Gesamt­rechnung

Beispiel Hamburg: 5,5 % Grunderwerbsteuer, rund 1,5 % für Notar und Grundbuch und ein Makleranteil ergeben schnell rund 10 % des Kaufpreises – bei 400.000 € also etwa 40.000 €. Hinzu kommen oft Umzug, Renovierung und Bereitstellungszinsen, die viele Banken berechnen, wenn Sie den Kredit nicht innerhalb von meist 3 bis 12 Monaten abrufen.

Finanzierung: solide statt maximal

Banken rechnen mit Ihrem heutigen Einkommen – die Rate sollte auch bei höheren Zinsen nach der Zinsbindung, in der Elternzeit oder bei Krankheit tragbar bleiben.

  • Eigenkapital: Banken verlangen oft 20 % der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln. Mit weniger zahlen Sie meist höhere Zinsen und riskieren Restschulden, falls Sie früh verkaufen müssen.
  • Rate: Die Verbraucherzentrale rät, höchstens 40 % des Nettoeinkommens für die Kreditrate einzuplanen und rund 10 % Luft zu lassen.
  • Tilgung und Sondertilgung: Bei 3 % Zinsen dauert die Rückzahlung mit 1 % Anfangstilgung rund 46 Jahre, mit 3 % etwa 23 Jahre. Kostenlose Sondertilgungen von 5 bis 10 % der Darlehenssumme pro Jahr sind laut Verbraucherzentrale fast überall möglich.
  • Zinsbindung und Anschlussfinanzierung: Am Ende der Zinsbindung bleibt meist eine Restschuld, die zu den dann gültigen Zinsen weiterfinanziert wird. Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren können Sie den Kredit zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB).
  • Förderung: Mit dem zinsverbilligten Kredit „Jung kauft Alt“ (308) unterstützt die KfW Familien mit Kind, die ein Haus oder eine Wohnung der Effizienzklasse F, G oder H kaufen und innerhalb von 54 Monaten sanieren – bei bis zu 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, plus 10.000 € je weiteres Kind. Beantragen Sie die Förderung über die Bank vor dem Notarvertrag.
  • Neu in Deutschland: Banken prüfen Einkommen, Arbeitsvertrag und Bonität, meist per SCHUFA-Auskunft; bei kurzer Beschäftigung oder befristetem Aufenthaltstitel sind manche strenger – vergleichen Sie mehrere Angebote.

Versicherungen: welcher Schutz ab wann zählt

Zwischen Notartermin, Besitzübergang und Grundbucheintrag vergehen oft Wochen oder Monate – in keiner Phase darf eine Lücke entstehen.

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Wohn­gebäude­versicherung

Sie zahlt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel, meist zum gleitenden Neuwert. Banken verlangen sie in der Regel, den Versicherer wählen Sie aber frei (§ 492b BGB). Ab dem Besitzübergang, meist mit Zahlung des Kaufpreises, tragen Sie in der Regel Kosten und Risiken des Hauses – ab diesem Tag muss Schutz bestehen.

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Vertrag des Verkäufers

Eine bestehende Gebäudeversicherung geht mit Ihrem Grundbucheintrag automatisch auf Sie über (§ 95 VVG); für den Beitrag des laufenden Versicherungsjahres haften Sie und der Verkäufer gemeinsam. Der Verkauf muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst kann der Schutz entfallen (§ 97 VVG). Sie dürfen innerhalb eines Monats nach dem Eintrag kündigen – sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres (§ 96 VVG); auch der Versicherer kann mit Monatsfrist kündigen.

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Elementar­schaden­versicherung

Überschwemmung nach Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind ein eigener Baustein, nicht Teil der Grunddeckung. Die Verbraucherzentrale rät jedem Hausbesitzer dazu; versichert sind bisher nur rund 57 % der privaten Gebäude. Die Bundesregierung plant, neue Gebäudeverträge nur noch mit Elementarschutz anbieten zu lassen – beschlossen ist das (Stand September 2026) nicht. Bis dahin ist der Baustein freiwillig.

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Hausrat­versicherung

Ihre Hausratversicherung zieht mit um: Während des Umzugs sind Sie in beiden Wohnungen versichert, in der alten meist bis spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie den Umzug und die neue Wohnfläche rechtzeitig, sonst droht Unterversicherung. Am neuen Ort gilt der dortige Tarif; steigt der Beitrag deshalb, können Sie kündigen.

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Haftpflicht rund ums Haus

Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung reicht meist Ihre Privathaftpflicht – etwa wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt. Vermietete Immobilien oder unbebaute Grundstücke brauchen in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Für einen Heizöltank haften Sie bei Gewässerschäden auch ohne Verschulden (§ 89 WHG); viele Privathaftpflicht-Tarife schließen Tanks bis 5.000 Liter ein, sonst ist eine Gewässerschadenhaftpflicht nötig.

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Bauen und Sanieren

Als Bauherr sind Sie für Ihre Baustelle verantwortlich. Kleinere Vorhaben deckt oft die Privathaftpflicht – die Verbraucherzentrale empfiehlt Tarife, die Bauvorhaben bis mindestens 100.000 € Bausumme einschließen –, größere brauchen eine eigene Bauherrenhaftpflicht. Die Bauleistungsversicherung zahlt für unvorhersehbare Schäden am Bau, etwa durch Unwetter oder Vandalismus. Feuerschutz in der Bauphase ist oft beitragsfrei in der späteren Wohngebäudeversicherung enthalten.

Den Kredit absichern

Die Rate läuft weiter, auch wenn ein Einkommen wegfällt – etwa durch Tod oder Berufsunfähigkeit des Hauptverdieners.

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Risikolebens­versicherung

Sie zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt – Ihre Familie kann damit den Kredit ablösen und im Haus bleiben. Summe und Laufzeit sollten zur Finanzierung passen; weil die Restschuld sinkt, ist eine fallende Versicherungssumme möglich, die meist günstiger ist. Finanzieren Sie zu zweit, sollten beide abgesichert sein.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung

Kann die Person, die den Kredit trägt, wegen Krankheit nicht mehr arbeiten, reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist bei Weitem nicht – und sie setzt in der Regel fünf Versicherungsjahre voraus. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Monatsrente. Schließen Sie sie möglichst vor dem Kauf ab; Beitrag und Annahme hängen von Beruf, Alter und Gesundheit ab.

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Restschuld­versicherung

Sie übernimmt Kreditraten bei Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, oft nur befristet, und wird gern zusammen mit dem Kredit angeboten. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass sie meist sehr teuer ist, selten zahlt und viele Wartezeiten und Ausschlüsse enthält; als Alternativen nennt sie Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Verlangt die Bank eine Todesfallabsicherung, dürfen Sie einen anderen Anbieter wählen.

Eigentums­wohnung: Was die Gemeinschaft regelt

Mit einer Eigentumswohnung kaufen Sie Ihre Wohnung (Sondereigentum) und einen Anteil an Gebäude und Grundstück (Gemeinschaftseigentum). Vieles entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

  • Gebäudeversicherung: Die Gemeinschaft muss das gemeinschaftliche Eigentum zum Neuwert versichern und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen (§ 19 WEG). Prüfen Sie, ob Elementarschutz enthalten ist. Hausrat und Privathaftpflicht versichern Sie selbst.
  • Hausgeld: Sie zahlen monatliche Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan, etwa für Verwaltung, Versicherungen, gemeinsame Betriebskosten und die Rücklage. Fragen Sie nach Höhe und Rückständen.
  • Erhaltungsrücklage: Die Gemeinschaft muss eine angemessene Rücklage für Reparaturen bilden. Ist sie klein und stehen Arbeiten an Dach, Fassade oder Heizung an, können Sonderumlagen fällig werden.
  • Unterlagen: Lesen Sie vor dem Kauf Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen – dort zeigt sich, ob teure Beschlüsse anstehen.

Laufende Kosten, Rücklagen und Energie

Nach dem Einzug zahlen Sie alles, was bisher ein Vermieter getragen hat.

  • Laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherungen, Energie, Wasser, Abwasser, Müll und Wartung tragen Sie selbst – bei einer Eigentumswohnung teils über das Hausgeld.
  • Instandhaltung: Die Verbraucherzentrale nennt als Richtwert jährlich rund 2 % des Werts der Bausubstanz.
  • Energieausweis: Der Verkäufer muss ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Energiebedarf oder -verbrauch und Effizienzklasse geben einen Anhaltspunkt für künftige Heizkosten.
  • Gebäudemodernisierungsgesetz: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das GModG anstelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss laut Verbraucherzentrale binnen drei Jahren – falls noch nicht geschehen – die oberste Geschossdecke dämmen, wenn auch das Dach darüber ungedämmt ist, und Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen dämmen.
  • Neue Öl- oder Gasheizung: Wird sie nach Inkrafttreten des GModG eingebaut, muss sie ab 2029 mindestens 10 % grünes Gas bzw. Öl nutzen; der Anteil steigt schrittweise auf 60 % ab 2040.

Checkliste: von der Suche bis zur Schlüsselübergabe

Die Reihenfolge folgt dem typischen Ablauf; einzelne Schritte überschneiden sich.

  1. Budget festlegen: Rechnen Sie Kaufpreis, rund 10 % Nebenkosten, Renovierung, Umzug und Reserve zusammen und prüfen Sie, welche Rate Sie dauerhaft tragen können.
  2. Finanzierung und Förderung klären: Vergleichen Sie mehrere Angebote nach Effektivzins, Zinsbindung, Sondertilgung und Bereitstellungszinsen. KfW-Förderung beantragen Sie in der Regel vor dem Notarvertrag.
  3. Objekt prüfen: Lassen Sie sich Energieausweis, Grundbuchauszug und bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft geben; bei älteren Häusern hilft ein Bausachverständiger.
  4. Versicherbarkeit klären: Holen Sie vor dem Notartermin ein Angebot für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz ein und fragen Sie nach dem Vertrag des Verkäufers und früheren Schäden.
  5. Vertragsentwurf lesen: Kaufen Sie von einem Bauträger oder anderen Unternehmer, muss der Notar Ihnen den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung zusenden (§ 17 BeurkG). Verstehen Sie Deutsch nicht sicher, sagen Sie das dem Notar vorher.
  6. Beurkunden und zahlen: Zahlen Sie den Kaufpreis erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars und nie bar; begleichen Sie die Grunderwerbsteuer zügig, damit sich die Umschreibung nicht verzögert.
  7. Übergabe vorbereiten: Ab dem Besitzübergang muss Gebäudeschutz bestehen. Halten Sie Zählerstände und Mängel im Übergabeprotokoll fest und melden Sie Hausrat- und Haftpflichtversicherer den Umzug.
  8. Nach dem Grundbucheintrag: Entscheiden Sie innerhalb eines Monats über den übernommenen Gebäudevertrag und planen Sie die Nachrüstpflichten nach dem GModG ein.

Diese Inhalte geben eine allgemeine Orientierung. Genannte Situationen und Leistungen sind Beispiele; entscheidend sind immer der konkrete Bedarf, die Versicherungsbedingungen und die individuelle Beratung. Es besteht keine Aussage zu Preis, Annahme oder Deckung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Hamburg?

Rechnen Sie mit 5,5 % Grunderwerbsteuer, rund 1 bis 1,5 % für Notar und Grundbuch und gegebenenfalls höchstens der Hälfte der Maklerprovision – zusammen oft rund 10 % des Kaufpreises.

Muss ich die Gebäudeversicherung des Verkäufers übernehmen?

Sie geht mit dem Grundbucheintrag automatisch auf Sie über. Sie können sie innerhalb eines Monats kündigen – tun Sie das aber erst, wenn Ihr neuer Vertrag lückenlos beginnt.

Ist die Elementarschadenversicherung Pflicht?

Nein, Stand September 2026 ist sie freiwillig; die geplante Neuregelung ist noch nicht beschlossen. Verbraucherschützer raten Hausbesitzern trotzdem schon heute dazu.

Muss ich eine Restschuldversicherung abschließen?

Nein. Eine Bank darf für eine Baufinanzierung eine passende Versicherung verlangen, den Anbieter wählen aber Sie. Als Alternativen nennt die Verbraucherzentrale Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Brauche ich für meine Eigentumswohnung eine eigene Gebäudeversicherung?

In der Regel nicht: Die Gemeinschaft versichert das Gebäude samt Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Hausrat und Privathaftpflicht brauchen Sie aber selbst.

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