Privathaftpflicht
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind in einem Paar- oder Familientarif in der Regel automatisch mitversichert, in einem Single-Tarif nicht. Unverheiratete Partner sind meist nur geschützt, wenn sie im selben Haushalt leben und im Vertrag namentlich genannt sind. Wichtig: Schäden, die Sie sich gegenseitig zufügen, zahlt die gemeinsame Police in der Regel nicht – das beschädigte Notebook des Partners bleibt Ihre Sache.
