Konkreter Katalog
Je nach Tarif können etwa Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Heben oder der Gebrauch der Hände versichert sein.
Fähigkeiten · definierte Leistungsauslöser
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn eine im Vertrag benannte Fähigkeit in der genau definierten Schwere und Dauer verloren geht. Ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch möglich ist, entscheidet den Leistungsfall nicht automatisch.
Der Vertrag knüpft die Leistung an Fähigkeiten – nicht unmittelbar an Einkommen oder Beruf. Deshalb müssen die Definitionen vor Abschluss besonders genau verglichen werden.
Je nach Tarif können etwa Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Heben oder der Gebrauch der Hände versichert sein.
Eine leichte Einschränkung genügt nicht. Der tariflich beschriebene Verlust muss in Schwere, Dauer und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln erfüllt sein.
Erfüllt die versicherte Person den Leistungsauslöser, wird typischerweise die vereinbarte monatliche Rente nach den Vertragsbedingungen gezahlt.
Grundfähigkeitstarife sind nicht einheitlich. Gleich klingende Fähigkeiten können in verschiedenen Verträgen sehr unterschiedlich definiert sein.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist regelmäßig keine gleichwertige Standardalternative zur BU. Sie kann nach gründlicher BU-Prüfung eine eingeschränkte Ersatzlösung sein.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft an den zuletzt ausgeübten Beruf an und erfasst grundsätzlich mehr gesundheitliche Ursachen.
Bei Zugangshürden oder einem nicht tragbaren BU-Angebot kann Grundfähigkeit als begrenztere Lösung geprüft werden.
Relevant ist, ob die versicherten Fähigkeiten und Schwellen zum persönlichen Tätigkeits- und Lebensprofil passen.
Eine versicherte Person verliert durch eine Erkrankung dauerhaft die Fähigkeit, beide Hände entsprechend der vertraglichen Definition zu gebrauchen. Sind Dauer, Schwere und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann die vereinbarte Rente gezahlt werden – unabhängig von einem möglichen Berufswechsel.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – keine persönliche Empfehlung und keine Leistungszusage. Schon kleine Unterschiede in der Definition können zu einem anderen Ergebnis führen.Wir vergleichen nicht nur Beiträge, sondern vor allem die konkreten Leistungsauslöser und die Abgrenzung zu BU und Unfallversicherung.
Vor einer Ersatzlösung werden erreichbare BU-Varianten und anonyme Risikovoranfragen eingeordnet.
Kataloge, Schwellen und die genaue Definition zentraler Fähigkeiten werden gegenübergestellt.
Gesundheitsangaben und relevante Unterlagen werden strukturiert und vollständig vorbereitet.
Leistungshöhe, Laufzeit, Dynamik und Nachversicherung werden am Absicherungsziel ausgerichtet.
Pflege-, Psyche-, Wechsel- und weitere Zusatzklauseln werden verständlich erklärt.
Bei Lebensveränderungen kann die Absicherung erneut geprüft und angepasst werden.
Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Verlust einer Fähigkeit und Unfallinvalidität dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Die nächste Seite zeigt, warum ein Unfallvertrag nur unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigungen erfasst und keine allgemeine Arbeitskraftabsicherung ersetzt.
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Genannte Fähigkeiten und Leistungsfälle sind Beispiele und keine Leistungszusage. Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig nicht gleichwertig.