Plötzliches Ereignis
Der klassische Unfallbegriff verlangt, dass ein Ereignis plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und eine Gesundheitsschädigung verursacht.
Unfallfolgen · Kapital für bleibende Beeinträchtigungen
Die private Unfallversicherung leistet typischerweise, wenn ein Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung verursacht. Krankheiten und der allgemeine Verlust der Arbeitskraft sind damit nicht automatisch abgesichert.
Nach einem schweren Unfall können Umbauten, Hilfsmittel, Betreuung oder berufliche Neuorientierung notwendig werden. Die Invaliditätsleistung stellt dafür frei verfügbares Kapital bereit.
Der klassische Unfallbegriff verlangt, dass ein Ereignis plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und eine Gesundheitsschädigung verursacht.
Die wichtigste Leistung setzt eine voraussichtlich dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung durch den Unfall voraus.
Grundsumme, Gliedertaxe, festgestellter Invaliditätsgrad und eine mögliche Progression bestimmen die Höhe der Kapitalleistung.
Ein Unfallvertrag ist weder Krankenversicherung noch allgemeine Einkommensabsicherung. Seine Stärke liegt im Kapitalbedarf nach dauerhaften Unfallfolgen.
Entscheidend ist nicht nur das Unfallrisiko, sondern ob nach einer dauerhaften Unfallfolge ein zusätzlicher Kapitalbedarf bestehen würde.
Körperliche Tätigkeit oder risikoreiche Hobbys können relevant sein. Tätigkeiten und Hobbys müssen korrekt angegeben werden.
Wenn BU-Schutz nicht erreichbar ist, kann Unfallabsicherung einen Teilbereich abdecken – aber ausschließlich Unfallfolgen.
Wer notwendige Umbauten, Hilfsmittel oder Betreuung nicht aus eigenen Mitteln tragen könnte, kann die Kapitalhöhe daran ausrichten.
Nach einem Sturz bleibt eine Hand dauerhaft teilweise funktionsunfähig. Eine mögliche Leistung richtet sich nach dem versicherten Unfallbegriff, der ärztlichen Feststellung, den Fristen, der Gliedertaxe, dem unfallbedingten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – keine persönliche Empfehlung und keine Leistungszusage. Die Berechnung kann je nach Tarif erheblich abweichen.Wir beginnen beim möglichen Kapitalbedarf und vergleichen dann Definitionen, Fristen und Leistungsberechnung.
Mögliche Kosten für Umbau, Hilfsmittel, Betreuung und familiäre Unterstützung werden eingeordnet.
Klassische und erweiterte Unfallbegriffe sowie besondere Ausschlüsse werden verglichen.
Grundsumme, Gliedertaxe, Progression und mögliche Zusatzleistungen werden zusammen betrachtet.
Ärztliche Feststellung, Eintritt und Geltendmachung der Invalidität werden verständlich aufbereitet.
BU, Grundfähigkeit und Krankentagegeld werden nach ihrem tatsächlichen Leistungsauslöser unterschieden.
Wir helfen bei Meldung, Fristen, Unterlagen und Kommunikation mit dem Versicherer.
Die Unfallversicherung deckt nur einen Ausschnitt. Krankheit und vorübergehende Arbeitsunfähigkeit benötigen andere Lösungen.
Unfallfolgen und medizinische Versorgung sind unterschiedliche Themen. Die nächste Seite ordnet GKV und PKV mit ihren jeweiligen Regeln ein.
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Genannte Leistungen und Schadenfälle sind Beispiele und keine Leistungszusage. Eine private Unfallversicherung ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.