Ansprechpartner und inhaltlich verantwortlich
Mahdi Barzkar
Inhaber und Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Registrierungsnummer D-H3YB-K7WLO-18.
Gehalt & Steuern · Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Fonds werden pauschal mit 25 % besteuert. Der Rechner berücksichtigt Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung und Kirchensteuer.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Näherungswerte zur Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Ihre Lohnabrechnung, Ihr Steuerbescheid und die Bedingungen Ihrer Verträge.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % der steuerpflichtigen Kapitalerträge, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Bei Kirchensteuerpflicht sinkt die Abgeltungsteuer nach § 32d EStG leicht, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (zusammen Veranlagte: 2.000 €) bleibt steuerfrei, wenn er über einen Freistellungsauftrag oder die Steuererklärung genutzt wird.
Thesaurierende Fonds werden jährlich mit einer Vorabpauschale besteuert. Sie zählt wie ein Ertrag; geben Sie den Betrag bei Bedarf als Kapitalertrag ein.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann die Günstigerprüfung in der Steuererklärung Steuer erstatten. Verluste aus Aktienverkäufen werden nur mit Aktiengewinnen verrechnet.
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