Freiwillig gesetzlich versichert
Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert, können aber freiwillig Mitglied sein. Waren Sie direkt vorher gesetzlich versichert, etwa über den Arbeitgeber oder die Familienversicherung, läuft die Mitgliedschaft in der Regel automatisch freiwillig weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Ohne diesen Anschluss, etwa nach einer Zeit im Ausland, brauchen Sie für den Beitritt eine Vorversicherungszeit: 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder zwölf Monate ununterbrochen direkt vorher (§ 9 SGB V); der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten zu erklären.
