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Mobilität · Pflichtschutz & Fahrzeugwert

Kfz-Versicherung: Wer und was wird geschützt?

Die Kfz-Haftpflicht schützt andere Verkehrsteilnehmer und ist gesetzlich vorgeschrieben. Teil- und Vollkasko sind freiwillige Bausteine für das eigene Fahrzeug. Entscheidend ist, diese Aufgaben sauber zu trennen.

Haftpflicht ist PflichtKasko ist freiwilligTarife unterscheiden sich

Drei Aufgaben, drei unterschiedliche Ebenen.

Der Vertrag soll Ansprüche Geschädigter absichern und kann zusätzlich den Wert des eigenen Fahrzeugs schützen. Nicht jeder Baustein ist für jedes Fahrzeug gleich wichtig.

01 · HAFTUNG

Schäden bei Dritten

Die Haftpflicht prüft Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

02 · TEILKASKO

Bestimmte äußere Gefahren

Sie schützt das eigene Fahrzeug gegen vertraglich benannte Ereignisse wie Diebstahl, Glasbruch und bestimmte Naturgefahren.

03 · VOLLKASKO

Eigene Unfallschäden

Sie ergänzt die Teilkasko typischerweise um selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus.

Typische Leistungen und wichtige Grenzen.

Welche Ereignisse tatsächlich eingeschlossen sind, ergibt sich immer aus dem konkreten Tarif, dem Versicherungsschein und den Bedingungen.

Typischer Schutz

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter über die Haftpflicht
  • Teilkasko häufig bei Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Überschwemmung
  • Je nach Tarif Tierkollision, Marderbiss und Kurzschlussschäden
  • Vollkasko typischerweise bei selbst verschuldetem Unfall und Vandalismus
  • Optional unter anderem Fahrerschutz, Schutzbrief oder GAP-Deckung

Darauf ist zu achten

  • Eigene Fahrzeugschäden sind nicht über die Kfz-Haftpflicht versichert.
  • Verschleiß, Materialermüdung und reine Betriebsschäden sind regelmäßig ausgeschlossen.
  • Fahrergruppe, Fahrleistung, Nutzung und Sonderausstattung müssen korrekt erfasst sein.
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kaskoleistung tarifabhängig gekürzt werden.
  • Werkstattbindung, Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen beeinflussen Leistung und Beitrag.

Wer braucht welchen Baustein?

Die Haftpflicht folgt der gesetzlichen Pflicht. Ob Kasko passt, hängt unter anderem vom Fahrzeugwert, der Finanzierung und der eigenen finanziellen Tragfähigkeit ab.

FAHRZEUGHALTER

Haftpflicht

Für versicherungspflichtige Fahrzeuge muss der Halter den gesetzlich geforderten Haftpflichtschutz aufrechterhalten.

WERT & FINANZIERUNG

Vollkasko prüfen

Bei neuen, wertvollen, geleasten oder finanzierten Fahrzeugen kann ein umfassenderer Eigenschadenschutz relevant sein.

ERSATZ MÖGLICH?

Teilkasko abwägen

Auch bei älteren Fahrzeugen kann entscheidend sein, ob ein Diebstahl oder Totalschaden aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte.

Fiktives Beispiel

Ein Auffahrunfall trennt Haftpflicht und Kasko.

Eine Fahrerin verursacht einen Auffahrunfall. Die Kfz-Haftpflicht prüft und reguliert berechtigte Ansprüche der anderen Beteiligten. Der Schaden am eigenen Fahrzeug wäre nur im Rahmen einer passenden Vollkasko gedeckt.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – keine persönliche Empfehlung und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind stets die konkreten Vertragsbedingungen.

So unterstützt MB Finance.

Wir betrachten Beitrag, Bedingungen und Nutzung gemeinsam – bei Neuabschluss ebenso wie bei einem bestehenden Vertrag.

Bedarf erfassen

Fahrzeug, Fahrer, Nutzung, Finanzierung und gewünschter Eigenschutz werden strukturiert aufgenommen.

Tarife vergleichen

Relevante Leistungsmerkmale, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Beiträge werden gegenübergestellt.

Bestehendes prüfen

Angaben, Deckungsumfang und mögliche Lücken eines vorhandenen Vertrags werden eingeordnet.

Antrag begleiten

Die Angaben werden nachvollziehbar vorbereitet und die nächsten Schritte gemeinsam umgesetzt.

Änderungen einordnen

Fahrzeugwechsel, neue Fahrer oder eine andere Nutzung können erneut geprüft werden.

Im Schadenfall helfen

Wir unterstützen bei der strukturierten Kommunikation und Einreichung vorhandener Unterlagen.

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Weiter zur Wohngebäudeversicherung.

Nach der Mobilität folgt der Blick auf die Immobilie: Welche Schäden betreffen das Gebäude, was gehört zum Hausrat und wann ist Elementarschutz erforderlich?

Einordnung, Quellen und Hinweis

Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Genannte Leistungen und Schadenfälle sind Beispiele und keine Leistungszusage.