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Gehalt & Steuern

Mehrwert­steuer-Rechner

Rechnen Sie Netto- in Bruttobeträge um oder ziehen Sie die enthaltene Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag heraus.

Ihre Angaben

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Ergebnis

Nettobetrag
–
Umsatzsteuer
–
Bruttobetrag
–

Die Ergebnisse sind unverbindliche Näherungswerte zur Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Ihre Lohnabrechnung, Ihr Steuerbescheid und die Bedingungen Ihrer Verträge.

So wird gerechnet

Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07). Netto = Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07). Die enthaltene Steuer ist die Differenz.

Ermäßigt mit 7 % sind unter anderem viele Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften sowie der Nahverkehr. Seit 2026 gilt der ermäßigte Satz auch für Speisen in Restaurants, nicht aber für Getränke.

Häufige Fragen

Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung und darf keine Vorsteuer abziehen.

Mahdi Barzkar

Ansprechpartner und inhaltlich verantwortlich

Mahdi Barzkar

Inhaber und Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Registrierungsnummer D-H3YB-K7WLO-18.

Rechtliche und registerbezogene Angaben

Nächster Schritt

Ihr Thema persönlich einordnen.

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