Auch ohne Verschulden
Bei privat gehaltenen Hunden und Pferden kann bereits die typische Tiergefahr eine Haftung auslösen, ohne dass der Halter absichtlich oder fahrlässig handelt.
Haftung · Hund & Pferd
Halter von Hunden und Pferden können für verursachte Schäden grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden haften. Die Privathaftpflicht reicht dafür regelmäßig nicht aus. Für Hunde gelten zusätzlich je nach Bundesland unterschiedliche Versicherungspflichten.
Nach § 833 BGB kann ein Tierhalter für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden einstehen. Eine gesetzliche Höchstgrenze für diese Haftung gibt es nicht.
Bei privat gehaltenen Hunden und Pferden kann bereits die typische Tiergefahr eine Haftung auslösen, ohne dass der Halter absichtlich oder fahrlässig handelt.
Hunde und Pferde sind regelmäßig nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Katzen, Kaninchen und andere zahme Kleintiere dagegen häufig schon.
Ob und für welche Hunde eine Haftpflicht vorgeschrieben ist, regelt das jeweilige Bundesland. Pferdehaftpflicht ist nicht bundesweit verpflichtend.
Art des Tieres, private oder gewerbliche Nutzung und mitwirkende Personen müssen vollständig zum Vertrag passen.
Die Trennung nach Tierart und Nutzung verhindert, dass eine Privathaftpflicht fälschlich als ausreichend angenommen wird.
Neben dem finanziellen Risiko muss geprüft werden, ob am Wohnort eine allgemeine oder auf bestimmte Hunde begrenzte Versicherungspflicht gilt.
Fremdreiter, Reitbeteiligungen, Tierhüter und besondere Nutzungen sollten zum tatsächlichen Alltag mit dem Pferd passen.
Zahme Kleintiere sind häufig bereits dort eingeschlossen. Der vorhandene Vertrag sollte dies ausdrücklich bestätigen.
Ein Hund löst sich, läuft auf einen Radweg und ein Radfahrer stürzt. Eine passende Hundehalterhaftpflicht prüft die Haftung, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche bis zu den vereinbarten Grenzen.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – keine persönliche Empfehlung und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind Tier, Nutzung, Beteiligte und konkrete Bedingungen.Wir erfassen Tier, Haltung und Nutzung und vergleichen die Klauseln, die im Alltag tatsächlich relevant sein können.
Tierart, Anzahl, Rasse, private oder gewerbliche Nutzung und Wohnort werden aufgenommen.
Bei Hunden wird die am Wohnort geltende Versicherungspflicht in die Einordnung einbezogen.
Tierhüter, Fremdreiter, Reitbeteiligungen und weitere Beteiligte werden passend erfasst.
Mietsachen, Pflichtverletzungen, Nachwuchs, Deckakte und Auslandsschutz werden gegenübergestellt.
Wir prüfen, ob der vorhandene Vertrag noch zu Tier, Nutzung und aktueller Lebenssituation passt.
Wir unterstützen bei Meldung, Unterlagen und Kommunikation mit dem Versicherer.
Haftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Gesundheit des Tieres und Unfallfolgen des Halters sind andere Risiken.
Die Privathaftpflicht bildet den allgemeinen privaten Haftungsschutz und zeigt zugleich, welche besonderen Risiken – wie Hund oder Pferd – einen eigenen Vertrag benötigen.
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Genannte Leistungen und Schadenfälle sind Beispiele und keine Leistungszusage. Hundegesetze unterscheiden sich nach Bundesland und können sich ändern.