Haftpflichtschaden
Notieren Sie Namen und Anschrift des Geschädigten und nennen Sie ihm Ihren Versicherer. Melden Sie den Vorfall innerhalb einer Woche und leiten Sie Forderungen sofort weiter. Sagen Sie keine Zahlung zu: Der Versicherer prüft, ob Sie haften, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Ein Schuldeingeständnis kostet Sie nicht den Schutz (§ 105 VVG), bindet den Versicherer aber auch nicht.
