Ansprechpartner und inhaltlich verantwortlich
Mahdi Barzkar
Inhaber und Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Registrierungsnummer D-H3YB-K7WLO-18.
Gehalt & Steuern · Ehe und Partnerschaft
Welche Steuerklassenkombination bringt Ihnen als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner während des Jahres mehr Netto? Der Rechner vergleicht alle drei Varianten mit den Werten für 2026.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Näherungswerte zur Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Ihre Lohnabrechnung, Ihr Steuerbescheid und die Bedingungen Ihrer Verträge.
Die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer während des Jahres einbehalten wird. Die tatsächliche Einkommensteuer des Paares ergibt sich aus der gemeinsamen Veranlagung und ist bei allen Kombinationen gleich. Mit III/V kann es zu einer Nachzahlung kommen; wer III/V wählt, muss eine Steuererklärung abgeben.
Mit IV/IV wird je Person ungefähr die Steuer einbehalten, die auf das eigene Einkommen entfällt. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Steuer noch genauer nach dem Einkommensverhältnis.
Ehepaare können die Steuerklassenkombination grundsätzlich einmal im Jahr beim Finanzamt ändern lassen, auch online über ELSTER. In bestimmten Fällen, etwa bei Trennung oder Tod, sind weitere Wechsel möglich.
Sie bringt meist mehr monatliches Netto, aber nicht weniger Steuer im Jahr. Wer Nachzahlungen vermeiden will, wählt IV/IV oder das Faktorverfahren.
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